AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

avviarsi GmbH
Neue Mainzer Str. 52-58 (Main Tower)
60311 Frankfurt am Main

 

§1 Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der avviarsi GmbH (nachfolgend auch „avviarsi“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die avviarsi GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

1.2. Individuelle Vereinbarungen zwischen der avviarsi GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.3. Mit Beauftragung der avviarsi GmbH bestätigt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

§2 Vertragsgegenstand

2.1. avviarsi führt Coachings und Workshops durch und erstellt für den Kunden Finanz- und Businesspläne (nachfolgend „Businessplan”, „Businessplanung“ oder „Businesspläne“). Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots an den Kunden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

2.2. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Businessplanung und / oder Leistungsbeschreibung des Angebots stets begrenzt auf die Abbildung und Kalkulation eines Geschäftsmodells mit einem Business Case in Deutschland. Eventuelle Abweichungen (wie bspw. die Inkludierung weiterer Geschäftsmodelle, Finanzszenarien, oä.) sind schriftlich abzustimmen und werden als Zusatzaufwand berechnet.

2.3. Ein Workshop (angeboten ua. als “Businessplan-Beratung”, “Businessplan-Förderung” oder jegliche Businessplanung, die im Rahmen der BAFA-Förderung beauftragt wird) wird nach Wahl von avviarsi als Präsenzveranstaltung oder mit Fernkommunikationsmitteln durchgeführt wird. Wenn nicht anders vereinbart, beinhaltet der Workshop ein Beratungskontingent von 12 Stunden, welche innerhalb von maximal 6 Monaten nach Beauftragung genutzt werden können, bevor sie verfallen.

2.4. Die “6-monatige Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung” ist gültig ab dem Tag der Auftragsvergabe. Die Leistung beinhaltet ein einstündiges Coachinggespräch (ggf. Gruppengespräch mit anderen Kunden) pro Monat per (Video-) Telefonie. Die Coachinggespräche sind weder übertragbar, noch können sie kumuliert werden. Sie müssen im jeweiligen Monat in Anspruch genommen werden um nicht zu verfallen.

2.5. avviarsi erstellt keine Gutachten über die Werthaltigkeit oder die Erfolgsaussichten des Geschäftsmodells des Kunden, sondern erstellt auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen einen Businessplan und ergänzt diese Informationen mit selbst recherchierten (Markt-) Daten entsprechend der Vorgaben des Kunden. Von avviarsi ergänzte Informationen/Daten sind Vorschläge, dem Kunden obliegt die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit.

 

§3 Vertragsschluss

3.1. avviarsi gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen kann.

3.2. Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss werden wirksam, wenn eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei ein schriftliches Bestätigungsschreiben übersendet und die andere Vertragspartei nicht unverzüglich widerspricht.

3.3. Wird für die Durchführung der (Raten-) Zahlung ein Zahlungsanbieter zwischengeschaltet, haben die AGB des Zahlungsdienstleisters keine Gültigkeit oder Einfluss auf diese AGB und/oder auf das Vertragsverhältnis zwischen avviarsi und dem Auftraggeber.

 

§4 Auftragsdurchführung

4.1. avviarsi erfüllt einen Vertrag über Workshops mit der Durchführung und Übersendung eines Protokolls als PDF-Datei. Verträge über Businesspläne werden durch die Übersendung der finalen Version in Form einer Word- oder PDF-Datei erfüllt.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Durchführungen einer (kompletten) Businessplanung in folgender Reihenfolge mit jeweiliger Aufwandsgewichtung:

❯❯ Erstellung des Textteils (Geschäftsidee / Ausgangssituation; Unternehmensanalyse, Marktanalyse; SWOT-Analyse; Marketing & Vertrieb) – entspricht 80 Prozent des Gesamtaufwandes und gilt, wenn nicht anders vereinbart, als 1. Version des Businessplans

❯❯ Erstellung des Finanzteils (Kapitalbedarfsplanung; G&V / Rentabilitätsplanung; Liquiditätsplanung) – entspricht 15 Prozent des Gesamtaufwandes und wird, wenn nicht anders vereinbart, im Rahmen der Erstellung der 2. Businessplan-Version bereitgestellt

❯❯ Finalisierung (Verarbeitung von Feedback, Erstellung der Executive Summary) – entspricht 5 Prozent des Gesamtaufwandes

4.3. Die obenstehende Gewichtung bezieht sich auf die Kosten für den Businessplan. Zusätzliche Aufwände (bspw. für die Express-Erstellung oder Ratenzahlung) sind hiervon ausgenommen.

4.4. Wenn nicht anders vereinbart, beinhaltet die “Express-Erstellung” bei der (kompletten) Businessplanung den Erhalt der ersten Businessplan-Version (Textteil, ohne Finanzteil) nach 7 Tagen sowie Priorität bei der Verarbeitung des Feedbacks und Rückfragen.

4.5. Vergütungshöhe sowie Zahlungstermine und -ziele werden individuell festgelegt

4.6. Bei der Erstellung einzelner Unterteile des Businessplans werden der Ablauf, die Gewichtung und Vergütung individuell zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.

4.7. Wird eine Einmal-, Teil- oder Terminzahlung vereinbart, erfolgt der Beginn und/oder die Fortsetzung der Arbeit jeweils mit Eingang der (Teil-) Zahlung. Wird dem Kunden eine monatliche Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte offene Restbetrag auf einmal fällig.

4.8. Bei der Businessplanung kann der Kunde im Rahmen von maximal drei Feedbackschleifen Änderungen verlangen, außer die Änderungen weichen von dem Briefing oder den vom Kunden bereitgestellten Informationen ab. Änderungswünsche (nachfolgend “Feedback”) sind schriftlich, in Form von spezifischen Vorgaben / Änderungen in der von avviarsi bereitgestellten Datei einzureichen. Anderweitig bereitgestelltes Feedback kann nicht berücksichtigt werden.

4.9. Feedback ist jeweils innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Version bzw. einer überarbeiteten Version zu äußern, andernfalls verfällt das Recht des Kunden auf Feedback. Sollte nach Erhalt der finalen Version die Verarbeitung von weiterem Feedback gewünscht sein, wird dies als neue Beauftragung gewertet und berechnet. Anspruch auf die Einarbeitung von Feedback in der finalen Version besteht nicht.

4.10. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere Informationen unverzüglich nach Anforderung durch avviarsi zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, so kann avviarsi dem Kunden zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass avviarsi den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. In diesem Fall kann avviarsi einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

4.11. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

4.12. Eventuell durch den Kunden gezahlte Mehraufwände (bspw. für die Express-Erstellung oder Ratenzahlung) sind nicht erstattbar und/oder verrechenbar.

4.13. Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen.

4.14. Erwünschte zusätzliche oder nachträgliche Änderungen, welche nicht über das Feedback geltend gemacht werden können, sind auf Basis eines Kostenvoranschlags und/oder Angebots vorab zu entrichten.

 

§5 Lieferzeit Workshop

5.1. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin für einen Workshop nicht wahr, so befreit ihn dies nicht von der Zahlung der Vergütung. Ein Recht des Kunden zur kostenfreien Stornierung eines Termins besteht nicht. Eine Verschiebung erfolgt auf Kulanzbasis von avviarsi.

 

§6 Mängelrechte des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erstellte finale Version abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt die finale Version auch, wenn der Kunden die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

6.2. Nimmt der Kunde einen mangelhafte Businessplan ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

6.3. Ist die Businessplanung mangelhaft, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung. avviarsi kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder den Businessplan neu erstellen.

6.4. Sofern der Kunde bereits vor Fertigstellung der Businessplanung Mängel erkennt, ist er verpflichtet, avviarsi auf diese hinzuweisen. Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist avviarsi nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später, insbesondere durch vom Kunden selbst vorgenommene Änderungen, entstanden sind.

6.5. Macht der Kunde einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt oder nicht von avviarsi verursacht worden ist, so ist der Kunde verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von avviarsi mit dem allgemeinen Stundensatz in Höhe von 290,- Euro zzgl. USt. zu vergüten.

6.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung seitens des Kunden hat avviarsi das Recht, die Prüfung und/oder Beseitigung von Mängeln zu verweigern, bis der Kunde seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist oder eine andere Zahlungsvereinbarung getroffene wurde.

6.7. Mängelrechte des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.

6.8. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann ein Auftraggeber einen Anspruch auf die Erstattung seiner Vergütung geltend machen (nachfolgend „Geld-zurück-Garantie“ oder „GZG“ genannt).

6.8.1. avviarsi weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der GZG keine Garantie für die Vergabe eines Bankkredits, einer Förderung oder sonstige Finanzierung ausgesprochen wird. Ob eine Finanzierung/Förderung gewährt wird, hängt von diversen Faktoren ab und obliegt dem Förder- und/oder Kapitalgeber. Eine Finanzierungsablehnung muss von mindestens drei Banken oder staatliche Förderinstanzen erfolgt sein und ausschließlich auf von avviarsi zu verschuldende Mängel im Businessplan zurückzuführen sein.

6.8.2. Die GZG bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die avviarsi zu verschulden hat und nach Finalisierung der Businessplanung bekannt werden. Alle Mängel müssen spezifisch und schriftlich benannt werden sowie die gewünschte Korrektur beinhalten.

6.8.3. avviarsi muss durch mindestens drei Korrekturschleifen pro Förder- und/oder Kapitalgeber die Möglichkeit gegeben werden, eventuelle Mängel zu beheben. Anpassungswünsche, welche nicht auf Mängel seitens avviarsi zurückzuführen sind und/oder aufgrund einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Punkte gefordert werden, sind von den GZG ausgeschlossen und werden als Zusatzaufwände gewertet.

6.8.4. Die Geld-Zurück-Garantie entfällt des Weiteren, wenn:

❯❯ nur eine Teilleistung erfolgte (bspw. nur die Finanzplanung) und/oder die Mängel sich auf eine nicht durch avviarsi finalisierte und/oder nicht durch avviarsi abgeänderte Businessplan-Version beziehen

❯❯ der Grund für die Mängel Inhalte sind, die der Auftraggeber ausdrücklich und/oder gegen den Rat des Auftragnehmers im Businessplan aufnehmen wollte

❯❯ die Mängel auf (fehlende) Marktdaten zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der Markrecherche/-analyse nicht bestanden und/oder nicht unentgeltlich zugänglich waren und/oder nicht in deutscher Sprache vorlagen

❯❯ der Businessplan für ein Unternehmen erstellt wurde, welches nicht in Deutschland ansässig ist und/oder gegründet werden soll und/oder dessen Zielmarkt nicht (ausschließlich) Deutschland ist und/oder der Businessplan nicht bei Kapital- oder Fördergeber in Deutschland eingereicht wurde

❯❯ die Beauftragung im Rahmen der „BAFA-Förderung“ durchgeführt wurde

❯❯ eine monatliche Ratenzahlung in Anspruch genommen wurde und/oder die Auftragsvergütung nicht vereinbarungsgemäß und/oder in voller Höhe geleistet wurde

6.8.5. Die GZG bezieht sich ausschließlich auf die Businessplanung. Zusatzleistungen, wie bspw. die “Express-Erstellung” oä, sind von einer eventuellen Kostenerstattung ausgeschlossen.

6.8.6. Der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie verfällt sechs Wochen nachdem der Kunde die finale Version des Businessplans erhalten hat.

 

§7 Zahlungsmodalitäten

7.1. Die Zahlungsmodalitäten werden individuell bei Vertragsabschluss vereinbart.

7.2. Nicht geschuldete Änderungen und Zusatzaufwände werden mit dem allgemeinen Stundensatz von avviarsi in Höhe von 290,- Euro zzgl. USt. berechnet. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Gesamtaufwand für die Arbeit im Voraus zu entrichten.

7.3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der EZB sowie eine Pauschale in Höhe von 40, – Euro gem. § 288 Abs. 5 BGB. avviarsi kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

§8 Widerrufsbelehrung für nicht-gewerbliche Auftraggeber

8.1. Nicht-gewerbliche Auftraggeber haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Beauftragung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Angebotsannahme. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. per Email – über seinen Entschluss, die Beauftragung zu widerrufen, informieren.

8.2. Wenn der Auftraggeber die Beauftragung widerruft, werden seine Zahlungen an den Auftragnehmer unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Beauftragung beim Auftragnehmer eingegangen ist, vom Auftraggeber erstattet.

8.3. Insofern die Arbeit des Auftragnehmers während der Widerrufsfrist begonnen hat, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Arbeit im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Beauftragung entspricht.

8.4. Mit Beauftragung der avviarsi GmbH gibt der Auftraggeber ausdrücklich seine Zustimmung dazu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist den Auftraggeber tätig wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt.

 

§9 Nutzungsrechte

9.1. avviarsi räumt dem Kunden die zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellen Businessplänen ein.

9.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Eine Nutzung des Businessplans ist dem Kunden vor der vollständigen Zahlung nicht gestattet.

9.3. Die von avviarsi verwendeten Unterlagen (Bildmaterial, Studien etc.) für die Erstellung von Businessplänen dienen ausschließlich zur Nutzung für interne Zwecke des Kunden und dürfen nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden. Für eine hierdurch entstehende Rechteverletzung Dritter haftet der Kunde. Ausgenommen ist die vertrauliche Vorlage von Businessplänen bei Kapitalgebern.

9.4. Der Kunde räumt avviarsi das Recht ein, den Namen des Kunden zusammen mit einer Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen in Veröffentlichungen zu Illustrations- und Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien, ggf. auch unter Hinzufügung von wörtlichen Zitaten und unter Verwendung des Logos des Kunden, zu verwenden und den Kunden als Referenzkunden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit von avviarsi zu nennen. Die Zustimmung zur Nennung als Referenzkunde kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Sollten bereits erfolgte Veröffentlichungen aus technischen oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in einem Printmedium) nach Zugang der Widerrufserklärung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, können hieraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber avviarsi abgeleitet werden.

 

§10 Geheimhaltung

10.1. Die durch die Zusammenarbeit erlangten Informationen sind für sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber streng vertraulich und dürfen nicht weitergeleitet werden. Zum Schutz dieser Informationen vereinbaren die Parteien, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu wahren über alle im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten oder sonst bekanntgewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen sowie Vorgänge und solche Informationen nicht geschäftlich zu verwerten.

10.2. Die Verpflichtungen dieser Geheimhaltung endet nach zwei Jahre.

10.3. Ungeachtet dieser Regelung ist avviarsi zur Offenlegung vertraulicher Informationen berechtigt, wenn er hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher, gerichtlicher oder einer vergleichbaren Anordnung verpflichtet ist.

 

§11 Änderung der AGBs

11.1. avviarsi ist berechtigt, diese AGB zu ändern sowie an gesetzliche Vorgaben und Änderungen anzupassen. Eine Benachrichtigung des Kunden hierüber erfolgt durch die Einstellung der aktualisierten AGB auf der Website avviarsi-consult.de/agb/

 

§12 Haftung

12.1. avviarsi haftet bei fahrlässig verursachten Vermögensschäden nur im Rahmen des vorhersehbaren und typischen Schadens. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Mitverschulden des Kunden mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Kunden oder von avviarsi verursacht worden ist.

12.2. Ein Mitverschulden liegt auch vor, wenn es der Kunde unterlassen hat, avviarsi auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die avviarsi weder kannte noch kennen musste, oder dass der Kunde es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

12.3. avviarsi ist berechtigt, Businesspläne mit einem Vermerk zu versehen, welcher die Haftung gegenüber Dritten ausschließt. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, Erklärungen im Namen von avviarsi gegenüber Dritten abzugeben.

 

§13 Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

13.2. Gerichtsstand ist der Sitz von avviarsi.

13.3. Die Parteien verzichten darauf, Erklärungen auf der Grundlage anzufechten, dass anstatt per eigenhändiger Unterschrift per Unterschrift auf einem elektronischen Bild, einer Datei oder einem Dokument (z. B. im PDF- oder JPG-Format) oder Unterschriften unter Verwendung elektronischer Plattformen wie ePact, DocuSign o. ä. unterzeichnet wurde.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Ergänzende / Abweichende / Ersetzende Regelungen bei der Beauftragung des Gründer-Trainings, dem „Founder Excellence Training (FET)

Sollten die nachfolgenden Regelungen im Widerspruch zu den vorangegangenen Klauseln stehen, gelten die nachstehenden Klauseln

 

§14 Vertragsgegenstand (FET)

14.1. Mit der Teilnahme am „avviarsi Founder Training“ (nachfolgend auch „FET“ genannt) beauftragt der Auftraggeber ein Beratungskontingent von insgesamt 12 Stunden, welche innerhalb von maximal 6 Monaten nach Beauftragung genutzt werden können, bevor sie verfallen.

14.2. Die Beratung wird mit Fernkommunikationsmitteln durchgeführt

14.3. avviarsi erstellt keine Gutachten über die Werthaltigkeit oder die Erfolgsaussichten des Geschäftsmodells des Kunden, sondern führt eine unverbindliche Unternehmensberatung durch, auf Basis der durch avviarsi festgestellten und vom Kunden mitgeteilten Ausgangssituation

 

§15 Vertragsschluss (FET)

15.1. avviarsi gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen kann.

15.2. Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss werden wirksam, wenn eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei ein schriftliches Bestätigungsschreiben übersendet und die andere Vertragspartei nicht unverzüglich widerspricht.

15.3. Wird für die Durchführung der (Raten-) Zahlung ein Zahlungsanbieter zwischengeschaltet, haben die AGB des Zahlungsdienstleisters keine Gültigkeit oder Einfluss auf diese AGB und/oder auf das Vertragsverhältnis zwischen avviarsi und dem Auftraggeber.

 

§16 Auftragsdurchführung (FET)

16.1. avviarsi erfüllt den Vertrag über das FET mit der Durchführung des obengenannten Beratungskontingent.

16.2. Die Terminierung der Beratungsstunden erfolgt in Abstimmung zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer.

16.3. Vergütungshöhe sowie Zahlungstermine und -ziele werden individuell festgelegt.

16.4. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere Informationen unverzüglich nach Anforderung durch avviarsi zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, so kann avviarsi dem Kunden zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass avviarsi den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. In diesem Fall kann avviarsi einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

16.5. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

§17 Lauf- und Lieferzeit (FET)

17.1. Das Beratungskontingent des avviarsi Founder-Trainings kann in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Beauftragung in Anspruch genommen werden.

17.2. Zugriff auf eventuell gewährte Boni erhält der Auftraggeber frühestens nach Inanspruchnahme des vollständigen Beratungskontingents und spätestens bis 6 Monate nach Beauftragung.

17.3. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin für einen Workshop nicht wahr, so befreit ihn dies nicht von der Zahlung der Vergütung. Ein Recht des Kunden zur kostenfreien Stornierung eines Termins besteht nicht. Eine Verschiebung erfolgt auf Kulanzbasis von avviarsi.

 

§18 Widerrufsbelehrung für nicht-gewerbliche Auftraggeber (FET)

18.1. Nicht-gewerbliche Auftraggeber haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Beauftragung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Angebotsannahme. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. per Email – über seinen Entschluss, die Beauftragung zu widerrufen, informieren.

18.2. Wenn der Auftraggeber die Beauftragung widerruft, werden seine Zahlungen an den Auftragnehmer unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Beauftragung beim Auftragnehmer eingegangen ist, vom Auftraggeber erstattet.

18.3. Insofern die Arbeit des Auftragnehmers während der Widerrufsfrist begonnen hat, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Arbeit im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Beauftragung entspricht.

18.4. Mit Beauftragung der avviarsi GmbH gibt der Auftraggeber ausdrücklich seine Zustimmung dazu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist den Auftraggeber tätig wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt.

 

§19 Nutzungsrechte (FET)

19.1. avviarsi räumt dem Kunden die zeitliche Nutzung der bereitgestellten Unterlagen von maximal 6 Monaten nach Beauftragung ein

19.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Eine Nutzung des Businessplans ist dem Kunden vor der vollständigen Zahlung nicht gestattet.

19.3. Die von avviarsi verwendeten Unterlagen (Bildmaterial, Studien etc.) dienen ausschließlich zur Nutzung für interne Zwecke des Kunden und dürfen nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden. Für eine hierdurch entstehende Rechteverletzung Dritter haftet der Kunde.

 

§20 Nutzung der BAFA-Förderung (FET)

20.1. Insofern der Auftraggeber die „BAFA-Förderung“ in Anspruch nimmt, ist das Beratungskontingent spätestens 6 Wochen vor Ablauf des gewährten Förderzeitraums auszuschöpfen. Hiernach in Anspruch genommene Beratungsleistung kann seitens des Auftragnehmers nicht bei der Erstellung der Nachweise berücksichtigt werden und ist damit nicht mehr förderfähig.

20.2. Damit die BAFA-Förderung bewilligt wird, müssen sowohl seitens des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers Nachweise zur stattgefundenen Beratung eingereicht werden. Die Bewilligung der BAFA-Förderung ist von verschiedenen Unterlagen und Faktoren abhängig.

20.3. avviarsi garantiert zu keine Zeitpunkt die Bewilligung der BAFA-Förderung, sondern sichert mit der “Förder-Garantie” lediglich zu, dass, sollte es zu einer Ablehnung kommen, die seitens avviarsi bereitgestellten Unterlagen dafür nicht verantwortlich sind. Wenn doch erstattet avviarsi den Förderanteil. Sollte zu diesem Fall kommen, muss avviarsi mindestens dreimal die Möglichkeit der Überarbeitung der Unterlagen gegeben worden sein.

20.4. Verbindliche und leitgebende Informationen sind der Onlinepräsenz des BAFA zu entnehmen.