Businessplan für ein Bauunternehmen: So starten Sie mit Ihrer Baufirma durch

Gebaut wird immer – diese Aussage erwies sich vor allem in den vergangenen Jahren als zutreffend. Während die Umsätze in anderen Branchen einen Dämpfer erlebten, verzeichnete das Bauwesen kontinuierliches Wachstum. Kein Wunder, dass sich viele Gründerinnen und Gründer für eine Selbständigkeit in diesem Bereich entscheiden. Doch: Bevor die ersten Aufträge angenommen werden können, sind viele Vorbereitungen zu treffen. Zudem ist die Businessplanerstellung bei der Gründung eines Bauunternehmens unverzichtbar, um an das nötige Kapital für die Gründung zu gelangen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Punkte Sie hierbei beachten sollten.

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Die formellen Voraussetzungen für die Gründung eines Bauunternehmens

Im Gegensatz zu anderen Branchen unterliegt die Selbständigkeit in der Baubranche spezifischen Vorgaben. Diese sollen sicherstellen, dass Sie als Gründerin beziehungsweise Gründer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. In jedem Fall müssen Sie umfangreiche Erfahrungen in der Baubranche und/oder einem handwerklichen Beruf mitbringen. Besser noch, wenn Sie bereits auf Baustellen – insbesondere im Planungsbereich – tätig waren. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Gründung mit Meistertitel und die Gründung ohne Meistertitel.

 

Mit Meistertitel

Wenn Sie über einen Meistertitel verfügen, erleichtert Ihnen dies die Gründung eines Bauunternehmens – sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Meisterbriefs dürfen Sie die entsprechende Handwerksleistung im vollen Umfang anbieten. In welchen Sparten diese Zulassungsbeschränkung besteht, erfahren Sie von der Handwerkskammer.

 

Ohne Meistertitel

Was viele nicht wissen: Auch ohne Meisterbrief können Sie sich in der Baubranche selbständig machen. In diesem Fall dürfen Sie jedoch nur in geschäftsführender Position tätig sein. Die eigentlichen Arbeiten müssen Sie an Sub- oder Partnerunternehmen abgeben. Eine gute Alternative ist, Ihr Unternehmen gemeinsam mit einer Meisterin beziehungsweise einem Meister zu gründen.

Wichtig: Nicht nur der Meistertitel spielt eine tragende Rolle bei der Gründung eines Unternehmens in der Baubranche. Ebenso obligatorisch ist die Qualifikation zur technischen Betriebsleitung. Auch dieses berufliche Zertifikat bestimmt, ob und in welchem Umfang Sie im Bauwesen tätig werden dürfen.

 

Sonderfall: Altgesellen-Regelung

Die Handwerksordnung beinhaltet eine Ausnahme für Personen ohne Meistertitel, die einschlägige Vorkenntnisse nachweisen können. Dies trifft auf Sie zu, wenn Sie sechs Jahre als Gesellin beziehungsweise Geselle in einem Handwerksbetrieb gearbeitet haben. In diesem Zeitraum müssen Sie mindestens vier Jahre eine leitende Funktion besetzt haben. Ist dies der Fall, erhalten Sie die Ausübungsberechtigung für Altgesellen. Sie ermöglicht Ihnen, auch ohne klassischen Meistertitel selbständig Gewerke in Ihrem Bauunternehmen anzubieten.

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Gute Vorbereitung ist essenziell

Bevor Sie sich der Ausarbeitung des Businessplans für Ihr Bauunternehmen widmen können, sind zunächst weitere Schritte nötig. Nur wenn Sie diese berücksichtigen, sind Sie mit Ihrer Gründung rechtlich auf der sicheren Seite.

 

Eintragung Ihrer Baufirma bei der Handwerkskammer

Sobald Ihre Entscheidung für eine Selbständigkeit in der Baubranche steht, führt Ihr erster Weg zur örtlichen Handwerkskammer. Dort wird Ihr neu gegründetes Unternehmen in die Handwerksrolle (bei Gewerken mit zwingendem Meistertitel) beziehungsweise das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (bei Gewerken ohne Meisterpflicht) eingetragen.

 

Anmeldung beim Gewerbeamt

In einem zweiten Schritt begeben Sie sich mit Ihrer Handwerkskarte zu Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Gegen eine kleine Gebühr lassen Sie Ihr Unternehmen in das Gewerberegister aufnehmen. Es erfolgt eine automatische Meldung an andere Behörden wie das Finanzamt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Mitglied der Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau) sowie der Berufsgenossenschaft (BG-Bau).

 

Leistungsspektrum Ihres Bauunternehmens festlegen

Möchten Sie sich mit Ihrem Unternehmen auf ein spezielles Gewerk spezialisieren oder unterschiedliche Baudienstleistungen anbieten? Im ersten Fall würden Sie ein Fachunternehmen gründen, bei der zweiten Variante ein sogenanntes Generalunternehmen. Ein Sonderfall ist das Totalunternehmen, das komplette Bauvorhaben plant, übernimmt und selbst beantragt. Diese Entscheidung ist unerlässlich, denn Ihr Unternehmen muss die entsprechende Bezeichnung tragen.

 

Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmen

Grundsätzlich steht Ihnen die Wahl der Rechtsform bei der Gründung eines Bauunternehmens frei. Bedenken Sie jedoch die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die Ihre Entscheidung mit sich bringt. Zudem ist der Aufwand bei bestimmten Rechtsformen – wie bei der GmbH – hoch. Wenn Sie unsicher sind, erleichtert Ihnen der „Rechtsform-Finder“ der staatlich geförderten Gründerplattform die Entscheidung.

 

Diesem Zweck dient der Businessplan für Ihr Bauunternehmen

Viele Erstgründerinnen und Erstgründer versuchen, die Erstellung eines Geschäftsplans zu umgehen. Tatsächlich nimmt die schriftliche Ausarbeitung Ihres Konzepts viel Zeit in Anspruch. Das Dokument zu erstellen, lohnt sich dennoch für Sie. Der Businessplan dient Ihnen in der Gründungsphase als Leitfaden. Er drückt die DNA Ihres Unternehmens in Wort und Zahl aus. Auf diese Weise können Sie in den entscheidenden ersten Geschäftsjahren einen kontinuierlichen Soll-Ist-Vergleich durchführen.

Der Geschäftsplan ist auch aus finanzieller Sicht entscheidend. Er ist eine Grundvoraussetzung, um Fremdkapital für die Gründung Ihres Bauunternehmens beantragen zu können. Dies umfasst sowohl Kredite von Banken als auch Darlehen von privaten Investoren und Fördergelder von staatlichen Instituten. Eine Baufirma zu gründen, ist kapitalintensiv. Dies liegt an den enormen Anschaffungs- und Fixkosten, die in der Baubranche üblich sind.

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Zu den größten Kostenfaktoren zählen:

  • Arbeitsmittel (Material, Baumaschinen, Transportfahrzeuge etc.)
  • Personal
  • Betriebsstätte zur Lagerung von Baustoffen und zum Empfang der Kundschaft
  • Rücklagen
  • Versicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung etc.)
  • Buchhaltungskosten

 

Nur wenige Gründerinnen und Gründer verfügen über das notwendige Startkapital, um ein Bauunternehmen aus eigener Kraft auf die Beine zu stellen. Dies liegt auch daran, dass die Rechnungsbeträge in dieser speziellen Branche erst viele Wochen nach der Fertigstellung der Arbeiten einfließen. Um das Geschäft in dieser Zeit aufrechterhalten zu können, ist zusätzliches Kapital von externen Geldgebern essenziell. Ein schlüssiger Businessplan samt stimmigem Gründungskonzept öffnet Ihnen die Tür.

 

Businessplan für Ihre Baufirma – diese Themen dürfen nicht fehlen

Der genaue Inhalt Ihres Geschäftsplans hängt stark von den Besonderheiten Ihres zukünftigen Unternehmens ab. Während der Plan bei kleineren Gründungen oft nur zehn bis zwölf Seiten beträgt, beläuft sich der Umfang bei größeren Vorhaben schnell auf bis zu 40 Seiten. Die Gliederung ist in beiden Fällen dieselbe. Achten Sie darauf, dass die folgenden inhaltlichen Aspekte im Businessplan Ihres Bauunternehmens vorhanden sind.

  • Beschreibung der Geschäftsidee inklusive Alleinstellungsmerkmal
  • Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse
  • Zielgruppendefinition
  • Vorstellung Ihrerseits
  • Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Formelle Aspekte wie Rechtsform, Name etc.
  • Aufbau der Organisation, zum Beispiel Größe der Belegschaft
  • Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Ihres Geschäftsvorhabens
  • Finanzplan samt Kennzahlen

 

Bedenken Sie, dass es sich bei Ihrem Geschäftsplan um ein offizielles Dokument handelt. Insbesondere, wenn Sie es als Beilage für die Beantragung von Krediten und Zuschüssen verwenden. Ein professionelles Deckblatt, eine gut strukturierte Gliederung und der Anhang dürfen somit nicht fehlen. Letzteres sollte unter anderem Ihren Lebenslauf, Ihre beruflichen Zertifikate, die Gewerbeanmeldung und relevante Vertragsunterlagen enthalten.

 

Ein Bauunternehmen zu gründen, erfordert gewissenhafte Planung

Wenn Sie Erfahrungen in einem Handwerksberuf vorweisen können, lohnt sich der Schritt in die Selbständigkeit. Dies gibt Ihnen nicht nur mehr Entscheidungsfreiheit, sondern stellt Sie auch vor neue, spannende Herausforderungen. Stellen Sie vor dem Start sicher, dass Sie neben den fachlichen Anforderungen auch alle formellen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört auch, Ihre Gründung bei den zuständigen Behörden anzumelden. Im Anschluss sollten Sie einen fundierten Businessplan verfassen, der Ihr Geschäftskonzept vollständig wiedergibt. Sofern Sie all diese Tipps beachten, begeben Sie sich mit Ihrer Neugründung in eine stetig wachsende, lukrative Branche.

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Die avviarsi GmbH ist eine Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Unternehmen mit dem Fokus auf der Erstellung von Businessplänen. “avviarsi” ist italienisch und bedeutet übersetzt “aufbrechen”, “sich auf den Weg begeben” oder auch “starten”. Der Name steht symbolisch für die vollumfängliche Beratung und noch viel mehr für den Einsatz, um die Ziele der Kunden zu realisieren. Mithilfe der Beratung und der Businesspläne der avviarsi GmbH wurde bereits hunderten Kundinnen und Kunden der Traum von der Selbstständigkeit erfüllt. Für angehende Gründer/innen im Dienstleistungsbereich werden tiefgehende Markt- und Wettbewerbsanalysen erstellt, durch die eine realistische Einschätzung des Marktpotenzials und der Profitabilität der Neugründung möglich ist. Zusätzlich unterstützt die avviarsi GmbH ihre Kunden bei der Erstellung einer plausiblen und bankfähigen Finanzplanung.

Mit knapp 1.000 Projekten und einem betreuten Kapitalbedarf von insgesamt +150 Millionen Euro ist die avviarsi GmbH Deutschlands erfolgreichste Unternehmensberatung exklusiv für Businessplanung. Seit Beginn der Tätigkeit im Jahr 2017 (zuerst als “deinbizplan.de”) wurde noch nie eine Finanzierung oder Förderung auf Basis eines durch die avviarsi GmbH erstellten Businessplans abgelehnt.

Die Businessplanung kann sowohl als Dienstleistung (www.avviarsi-consult.de) als auch als Coaching (www.founder-excellence-training.de) in Anspruch genommen werden.

Zudem können die Beratungsleistungen der avviarsi GmbH durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 80% gefördert werden.