Kaum ein anderes gastronomisches Konzept ist ähnlich fest in der Essenskultur der deutschen Bevölkerung verankert wie ein Imbiss. Wer bei diesem Begriff an die ausgediente „Frittenbude“ von nebenan denkt, liegt falsch. Spätestens seit dem Siegeszug mobiler Imbisswagen – „Food Truck“ genannt – erfreut sich auch der stationäre Schnellimbiss wieder zunehmender Beliebtheit.

Wenn Sie Ihren eigenen Imbiss eröffnen möchten, ist ein fundierter Businessplan unverzichtbar. Erfahren Sie, warum das Dokument für den Erfolg Ihres Unternehmens ausschlaggebend ist und was Sie bei der Erstellung beachten sollten.

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Lohnt es sich, einen Schnellimbiss zu eröffnen?

Abwechslungsreiche Tätigkeiten, viel Menschenkontakt, großer Gestaltungsspielraum: Einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen, ist für viele Personen mit Gründergeist ein lang gehegter Traum. Obwohl das altbewährte Sprichwort „Gegessen wird immer“ nach wie vor zutrifft, darf die große Konkurrenz in dieser Branche nicht außer Acht gelassen werden. Um einem finanziellen Fehltritt vorzubeugen, sollten Sie die Erfolgschancen Ihrer zukünftigen Selbständigkeit mit einem Imbiss vorab ermitteln.

Ob sich die Eröffnung eines Schnellimbisses in Ihrem individuellen Fall lohnt, ist pauschal nicht zu beantworten. Doch: Indem Sie Zahlen und Fakten zusammentragen und diese in einem Businessplan in Relation zueinander setzen, nähern Sie sich der Antwort. Ihr geschäftliches Vorhaben detailliert niederzuschreiben, ist in bestimmten Fällen ohnehin unumgänglich. Hierzu gehört die Beantragung von Zuschüssen, Fördergeldern oder Krediten, für die Sie einen fundierten Geschäftsplan vorlegen müssen.

 

Selbständig mit einem Imbiss – die rechtlichen Voraussetzungen

Wie in allen Teilbereichen der Gastronomie gelten auch für einen Imbiss besondere behördliche Regelungen. Bevor Sie mit der Ausarbeitung Ihres Geschäftskonzepts beginnen und die Businessplanerstellung angehen, sollten Sie sich mit den Formalitäten vertraut machen. Die Bestimmungen betreffen Sie als Gründerperson, die Ausstattung Ihres Betriebs und Ihre Belegschaft.

 

Grundvoraussetzungen für die Imbisseröffnung:

  • Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswagen (Gewerbeamt)
  • Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK)
  • Gesundheitszeugnisse von Ihnen und Ihrem Personal (Gesundheitsamt)
  • Nachweis über Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)
  • Genehmigung nach Immissionsgesetz (Ordnungsamt)

 

Beachten Sie, dass diese Liste lediglich einen Auszug darstellt. Je nach Art und Umfang Ihres gastronomischen Angebots können weitere Nachweise erforderlich sein. Falls Sie alkoholische Getränke verkaufen möchten, müssen Sie zusätzlich eine Schanklizenz beim Gewerbeamt beantragen. Ein Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt) ist unverzichtbar, wenn Sie Ihre Speisen nicht in einem geschlossenen Raum anbieten.

 

Wie schreibe ich einen Businessplan für einen Imbiss?

Ein guter Geschäftsplan ist wichtig, damit Sie den voraussichtlichen Erfolg Ihrer selbständigen Tätigkeit einschätzen können. Zudem erleichtert Ihnen das Dokument den Zugang zu Fremdkapital, auf das viele Existenzgründende angewiesen sind. Für die Erstellung des Businessplans gehen Sie alle relevanten Aspekte Ihres Geschäftsvorhabens Schritt für Schritt durch. Orientieren Sie sich an den folgenden Punkten.

 

1. Ihr Imbisskonzept im Portrait

Ein Tipp vorab: Schreiben Sie diesen Teil als letztes, denn als Zusammenfassung baut er auf den folgenden Themenpunkten auf. Diese Einführung in Ihren Plan vom eigenen Imbiss dient dazu, das Interesse der Adressaten zu wecken. Ziel ist, Ihr Konzept mit den wichtigsten Merkmalen kurz vorzustellen.

Viele Gründerinnen und Gründer messen diesem ersten Abschnitt wenig Bedeutung zu. In Wahrheit gehört die Zusammenfassung zu den entscheidenden Elementen Ihres Businessplans. Nur wenn dieser bei den Adressaten in der Bank oder in der Behörde beziehungsweise bei privaten Geldgebenden einen positiven Eindruck hinterlässt, fühlen diese sich zum Weiterlesen animiert.

 

2. Ihre beruflichen und persönlichen Qualifikationen

Einen Imbiss zu eröffnen, ist nicht schwer. Die wahre Herausforderung für Sie als Inhaberin beziehungsweise Inhaber ist, diesen über mehrere Jahre hinweg erfolgreich zu leiten. Führen Sie aus, ob Sie einschlägige Berufserfahrung in der Gastronomie haben oder sonstige Vorkenntnisse mitbringen. Im Idealfall haben Sie eine Ausbildung in der Branche abgeschlossen und/oder in leitender Position gearbeitet.

Ihre Erfahrungen in der Gastronomie auszuschmücken, ist an dieser Stelle ungünstig. Bedenken Sie, dass Sie den Businessplan für Ihren Schnellimbiss auch für sich selbst schreiben. Seien Sie daher ehrlich und gehen Sie – bei mangelnden beruflichen Vorkenntnissen – vermehrt auf Ihre persönliche Eignung ein.

 

3. Die besonderen Merkmale Ihres zukünftigen Betriebs

Das Imbissgeschäft ist von starker Konkurrenz geprägt – insbesondere in städtischen Gebieten. Um mit Ihrem Konzept Erfolge zu feiern, müssen Sie sich von Ihren Mitbewerbern abheben. Legen Sie ein Alleinstellungsmerkmal für Ihren Imbiss fest. Hierbei handelt es sich um etwas Besonderes, das Ihre Kundschaft in keinem anderen Imbiss vorfindet. Dies können zum Beispiel vegane Speisen, ein einzigartiges Ambiente oder vergünstigte Mittagsangebote sein.

In diesem Teil des Geschäftsplans für Ihren Imbiss sollten Sie auch ausführen, welche Form dieser haben wird. Kleiner Imbissstand, mittelgroßes Stübchen oder geräumige Ladenzeile in einem Kaufhaus – dieser Aspekt wirkt sich auf Ihren Finanzplan aus, den Sie an späterer Stelle aufstellen.

 

4. Die Zielgruppe Ihres Schnellimbisses

Für gastronomische Betriebe sind die Definition und die Analyse der Zielgruppe ebenso wichtig wie für Wirtschaftsunternehmen. Überlegen Sie, welche Kundschaft Sie mit Ihrem Angebot überzeugen möchten. Anschließend stimmen Sie die Speisekarte, die Öffnungszeiten, den Standort und das Werbekonzept auf diese Kundengruppe ab.

Jüngere, hippe Kundschaft gewinnen Sie zum Beispiel mit nachhaltigen Essenscontainern sowie einer Lage im Szeneviertel. In Vororten erreichen Sie vorzugsweise Familien und ältere Kundschaft, die Imbissklassiker wie Bratwurst, Schnitzel und Co. bevorzugt. Sie sehen: Die Zielgruppenanalyse hilft Ihnen, Ihr Angebot im Sinne der Kundschaft zu verfeinern.

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5. Der Markt und die Konkurrenz

Herrscht am Standort Ihres Imbissladens eine Nachfrage nach schnell zubereiteten Speisen für den kleinen und großen Hunger? Dieser Frage widmen Sie sich in diesem Abschnitt des Businessplans für Ihren Imbiss. Zudem begutachten Sie die Preise, das Angebot und die Marktmacht Ihrer Mitbewerber.

Mittlerweile bieten auch Tankstellen, Supermärkte und Bäckereien Snacks an, sodass diese ebenfalls zu Ihrer direkten Konkurrenz zählen. Analysieren Sie, was andere Betreibende gut machen und an welchen Ecken sie schwächeln. Auf Basis dieser Informationen entwickeln Sie Ihr eigenes Imbisskonzept, mit dem Sie sich von der Konkurrenz abheben.

 

6. Organisation: Rechtsform, Personal, Regularien

Im Gegensatz zu einem Businessplan für ein Restaurant fällt der Abschnitt „Personalplanung“ bei einem Imbiss kürzer aus. Viele Betreibende führen das Geschäft allein oder nur mit einem Partner. Führen Sie dennoch aus, wie Sie die Schichtzeiten in Ihrem Betrieb besetzen werden. Stellen Sie zudem heraus, ob und wann Sie Aushilfen und/oder feste Mitarbeitende einstellen möchten.

Nennen Sie die Rechtsform Ihres Imbisses und verdeutlichen Sie, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen für den Betrieb vorliegen.

 

7. Marketingstrategie und Preisniveau

Ein kontinuierlicher Kundenzulauf ist essenziell, damit Ihr Imbiss konstant hohe Umsätze erzielt. Planen Sie daher Marketingmethoden ein, mit denen Sie die Menschen in der unmittelbaren Umgebung auf Ihren Betrieb aufmerksam machen. Ihr Angebot richtet sich naturgemäß an ein lokales Publikum, sodass neben einer Präsenz in den sozialen Medien insbesondere Plakate und Beschilderungen zielführend sind.

Wenn Sie den Geschäftsplan für Ihren Imbiss schreiben, sollten Sie auch auf die Preise eingehen. Beschreiben Sie, welche Preisstrategie Sie verfolgen. Im Zahlenteil verbinden Sie dies mit der voraussichtlichen Absatzmenge, um den Umsatz pro Geschäftsperiode zu ermitteln. Achten Sie darauf, das Preisniveau auf Ihre Zielgruppe und Ihr Gesamtkonzept abzustimmen.

 

8. Der Finanzplan

Diese Zahlen dürfen nicht fehlen:

 

  • Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Kosten für die Räumlichkeiten (Miete, Pacht oder Kaufpreis).
  • Gastronomische Kosten, z. B. für die Müll- und Fettentsorgung.
  • Kosten für Marketing, Werbemittel und Personal.
  • Laufende Kosten für Wareneinkauf, Reparaturen und Energie.
  • Ihre Gründerentnahme für Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc.
  • Versicherungsgebühren für Ihren Imbiss.

 

Unter Verwendung dieser Posten berechnen Sie betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie den Deckungsbeitrag, den Break-Even-Point und die Liquidität. Ein weiterer zentraler Wert ist Ihr Kapitalbedarf. Er sagt aus, wann Sie wie viel Geld benötigen und ob dieses von Ihnen selbst stammt oder von externen Geldgebern beschafft werden muss.

Der Finanzplan ist das Herzstück Ihres Vorhabens, denn mit ihm können Sie – und Ihre Geldgeber – die Tragbarkeit Ihres Imbissgeschäfts auswerten. Fehlkalkulationen treten an dieser Stelle in den Vordergrund und geben Ansatzpunkte für Optimierungen.

 

Mit einem Imbiss erfolgreich in die Selbständigkeit starten

Mit guter Planung, gewissenhafter Umsetzung und viel Durchhaltevermögen wird Ihr Traum vom eigenen Imbissgeschäft zur Realität. Holen Sie die benötigten Genehmigungen ein, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Anschließend nutzen Sie die vorgenannten Punkte, um den Businessplan für Ihren Imbiss zu erstellen. Arbeiten Sie die schriftlichen Themenpunkte ab und erstellen Sie im letzten Schritt einen Finanzplan für die ersten drei bis fünf Jahre nach der Gründung. Gehen Sie bei der Geschäftsplanerstellung sorgfältig vor, um eine authentische Prognose über die Erfolgschancen Ihres Konzepts zu erhalten. Die Mühe lohnt sich, denn ein Businessplan stärkt Ihre Position gegenüber potenziellen Geldgebern – und schützt Sie vor einem geschäftlichen Fehltritt.

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Die avviarsi GmbH hat sich einen Namen gemacht, indem es kleine und mittelständische Unternehmen bei der Ausarbeitung von Businessplänen berät. Das Starten, Anlaufen, sich auf den Weg machen ist aus dem Italienischen übernommen und ist der Leitgedanke für vollumfängliche Beratung und hohe Motivation, Gründern den Sprung in die eigene Existenz zu ermöglicht. Durch die eingehende Betreuung des Inhabers mit MBA-Hintergrund gelingt angehenden Selbständigen der Traum vom eigenen Ladenlokal, Deli-Store, Café, Bar oder Restaurant. Für angehende Gründer/innen werden tiefgehende Markt- und Wettbewerbsanalysen erstellt, durch die eine realistische Einschätzung des Marktpotenzials und der Profitabilität der Neugründung möglich ist. Eine SWOT-Analyse sowie die Überprüfung des Alleinstellungsmerkmals tragen weitergehend dazu bei, sich der eigenen Stärken und Schwächen auf dem Markt bewusst zu werden. Auch Gründer/-innen von Kunst- und Kultureinrichtungen, wie Theatern und Konzerthallen, können anhand der Informationen in ihrem Businessplan festhalten, wie sie mit ihrem Unternehmensmodell ihre Kundschaft adressieren und begeistern möchten. Die Grundlage aller Visionen bilden allerdings immer solide betriebswirtschaftliche Zahlen, die sich das Unternehmen aus Frankfurt/Main mit langjähriger Expertise erworben hat.

Mit knapp 1.000 Projekten und einem betreuten Kapitalbedarf von insgesamt +150 Millionen Euro ist die avviarsi GmbH Deutschlands erfolgreichste Unternehmensberatung exklusiv für Businessplanung. Seit Beginn der Tätigkeit im Jahr 2017 (zuerst als “deinbizplan.de”) wurde noch nie eine Finanzierung oder Förderung auf Basis eines durch die avviarsi GmbH erstellten Businessplans abgelehnt.

Die Businessplanung kann sowohl als Dienstleistung (www.avviarsi-consult.de) als auch als Coaching (www.founder-excellence-training.de) in Anspruch genommen werden.

Zudem können die Beratungsleistungen der avviarsi GmbH durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 80% gefördert werden.